Die Initiative System Wasserstraße (ISW) begrüßt die Stoßrichtung des neuen Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes, das am 16. März im Verkehrsausschuss des Bundestags öffentlich erörtert wird. Gleichzeitig betonen die Verbandsvertreter, dass für eine wirksame Beschleunigung von Planung und Genehmigung im Bereich der Wasserstraßen weitere Anpassungen notwendig sind.
ISW: Gleichstellung von Binnenwasserstraße und Schiene erforderlich
Marcel Lohbeck, Sprecher der ISW und Geschäftsführer des Bundesverbands öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), betont, dass die für den Schienenverkehr vorgesehene Bevorzugung im Gesetz auch für den Verkehrsträger Binnenwasserstraße gelten müsse. Seiner Einschätzung nach reicht die bisherige Einstufung nicht aus: „Wie bei der Schiene müssen auch beim umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff nicht nur die Projekte des ‚vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung‘ aus dem Bundesverkehrswegeplan ins ‚überragende öffentliche Interesse’ gestellt werden, sondern auch die Maßnahmen des ‚vordringlichen Bedarfs‘“, so Lohbeck.
Rechtssicherheit für Ersatzneubauten gefordert
Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) und ebenfalls Mitglied des ISW-Sprecherkreises, kritisiert fehlende Klarheit bei Ersatzneubauten wasserbaulicher Anlagen. Er erklärt: „Wir vermissen im Gesetzentwurf eine belastbare rechtliche Regelung, dass Ersatzneubauten von der Pflicht zur Planfeststellung befreit werden, auch wenn sie aufgrund von Anpassung an heutige Verkehrserfordernisse geringfügig größer ausfallen als ein 1:1-Ersatz.“
Stichtagsregelung für mehr Planungssicherheit
Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) verweist auf rechtliche Unsicherheiten, die Bauprozesse ausbremsen. DVF‑Chefin und ISW-Sprecherin Heike van Hoorn fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte juristische Festlegung eines einheitlichen Bewertungszeitpunkts ein: „Heute verursachen spätere Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften regelmäßig verzögernde Umplanungen, die teilweise sogar eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich machen.“ Eine verbindliche Stichtagsregelung würde laut van Hoorn den „Beurteilungszeitpunkt vorverlager[n] und so aufwändige Umplanungen vermeiden“.
Industrie fordert höhere UVP-Schwellen für KV-Terminals
Auch aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) besteht Nachsteuerungsbedarf, so verweist dessen ISW‑Sprecher Marco Kutscher insbesondere auf die Rolle moderner Terminalinfrastruktur für Versorgungssicherheit und militärische Mobilität. Er fordert, die Schwelle für die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Neu- und Ausbau von Terminals des Kombinierten Verkehrs von 5000 qm auf 15.000 qm anzuheben: „Eine höhere Grenze würde die Genehmigungsverfahren effizienter machen und damit den bedarfsgerechten Ausbau sowie die langfristige Leistungsfähigkeit des kombinierten Verkehrs stärken.“
Ohne zusätzliche Mittel bleibt das Gesetz wirkungslos
Den finanziellen Aspekt hebt Thomas Gross vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hervor. Die beschleunigten Abläufe könnten nur dann tatsächlich wirken, wenn auch die Budgets für Wasserstraßenprojekte erhöht würden:
„Ohne diese wird es zu keinerlei Wirkung durch das Gesetz kommen können“, so Gross. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass die geplanten und notwendigen Projekte derzeit mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden können, selbst wenn Planung und Genehmigung beschleunigt werden.“