Der Stopp des Verfalls der deutschen Wasserstraßen ist auch mit dem Bundeshaushalt für 2026 nicht in Sicht. Das kritisiert die Initiative System Wasserstraße (ISW) in einer Pressemitteilung. Statt der eigentlich benötigten 2,5 Milliarden Euro sind nur 1,85 Milliarden Euro eingeplant, und damit sogar 142 Millionen Euro weniger als 2025. „Schon 2015 hat das Bundesverkehrsministerium allein den jährlichen Ersatzinvestitionsbedarf auf 900 Millionen Euro beziffert“, erläutert der Sprecherkreis einhellig. „Wegen der Baupreissteigerungen dürfte dieser Betrag inzwischen auf deutlich mehr als eine Milliarde Euro angestiegen sein. Tatsächlich sind für Ersatz-, Aus- und Neubau zusammen im Haushaltsentwurf aber nur 863 Millionen Euro eingeplant, 32 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.“
Mit diesem Geld müssen nicht nur Schleusen saniert werden, sondern auch die für den Hochwasserschutz unentbehrlichen Wehre an vielen Flüssen. Hinzu kommen bereits im Bau befindliche milliardenschwere Neubauprojekte wie die 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel. Die bundeseigene Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat daher schon Anfang 2025 den Gesamtbedarf für den Wasserstraßenetat auf 2,5 Milliarden Euro beziffert.
Gleiche erleichterte Planungs- und Genehmigungsvoraussetzung für alle Verkehrsträger
Der Sprecherkreis weist darauf hin, dass erhebliche Teile der Industrie auf funktionierende Wasserwege angewiesen sind, speziell chemische Industrie, die Agrarrohstoffbranche und die Baustoffindustrie. Darüber hinaus hat die Wasserstraße als einziger Verkehrsträger in Deutschland noch freie Kapazitäten und ist ausgesprochen klimafreundlich.
Der Sprecherkreis mahnt im Sinne der Gleichberechtigung zudem an, für alle drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße gleiche erleichterte Planungs- und Genehmigungsvoraussetzung zu schaffen, wie es der Koalitionsvertrag verspricht. Zum einen sollten Ersatzneubauten auch bei geringfügiger Kapazitätserweiterung vom Zwang zur Planfeststellung befreit werden. Zum anderen sollte ausgewählten Wasserstraßenprojekten attestiert werden, dass sie „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Ziel ist, dass Genehmigungsbehörden und Gerichte bei Abwägungen zwischen schneller Realisierung des Projekts und anderen geschützten Rechtsgütern (zum Beispiel Anwohner- oder Umweltinteressen) leichter zugunsten des Projekts entscheiden können. Dafür muss das Bundeswasserstraßen-Ausbaugesetz (WaStrAbG) geändert werden.