Der Sprecherkreis der ISW, bestehend aus Heike van Hoorn (Deutsches Verkehrsforum), Thomas Groß (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie), Marco Kutscher (Bundesverband der Deutschen Industrie), Marcel Lohbeck (Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen) und Jens Schwanen (Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt), kommentiert den Haushalt wie folgt:
„Mit der Verabschiedung des Infrastrukturzukunfts-Gesetzes und des Kabinettsentwurfes für den Bundeshaushalt 2027 signalisiert die Bundesregierung Bereitschaft für eine Trendwende. Ein Plus bei der Infrastrukturfinanzierung von rund 225 Millionen Euro bei einem insgesamt um 0,7 Milliarden schrumpfenden Haushalt ist ein Erfolg für die Beharrlichkeit und das Teamwork der 22 Mitgliedsverbände der ISW. Die Regierung darf nun aber nicht nachlassen. Der tatsächliche Bedarf liegt bei 2,5 Milliarden Euro jährlich. Für dieses Ziel muss – wie im Koalitionsvertrag versprochen – ein Finanzierungs- und Realisierungsplan entwickelt werden, der auch nach Auslaufen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) die Finanzierung der Bundeswasserstraßen überjährig und dauerhaft absichert. Allein in den fünf Regionen mit dem höchsten Bestand kritischer Bauwerke hängen 360.000 Arbeitsplätze von funktionierenden Bundeswasserstraßen ab. Dies hat eine neue Studie von DIW ECON erst jüngst belegt. Wir plädieren daher für einen kräftigen Nachschlag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Gleichzeitig muss das BMV dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Flexibilitäten zur Umschichtung zwischen den Verkehrsträgern im Sinne der Wasserstraße auch genutzt werden, sobald absehbar ist, dass Schiene und Straße diese nicht abrufen. Auch die Abgabe von Eisenbahnbrücken aus der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in die Infrago kann ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung der Wasserstraße sein. Darüber hinaus muss der Kahlschlag beim operativen Personal der Bundeswasserstraßen beendet werden. Investitionsmittel lassen sich nur mit vorhandenen Fachkräften umsetzen.“
Hintergrund
Mit dem Bundeshaushalt 2027 erfüllt die Bundesregierung die zweite zentrale Forderung der ISW, auch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung der Bundeswasserstraßen heranzuziehen. Für 2027 hat der Bund nun 1,2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Erhalt und Ersatz der Bundeswasserstraßen vorgesehen. Weitere 1,92 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen gibt es für die Jahre bis 2036, um Projekte langfristig abzusichern. Zusammen mit den im Kernhaushalt verbliebenen Mitteln ergibt sich dadurch ein Gesamtvolumen für die Bundeswasserstraßen in Höhe von 2,05 Milliarden Euro und damit ein deutliches Plus von rund 225 Millionen Euro.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD das Infrastrukturzukunfts-Gesetz beschlossen und damit die erste wichtige Hürde genommen. Das Gesetz rückt die Bundeswasserstraßen im gesamten vordringlichen Bedarf in das überragende öffentliche Interesse. Damit stellt der Bundestag die Wasserstraße rechtlich gleichberechtigt auf eine Stufe mit Straße und Schiene. Künftig fallen auch Unterhaltungsmaßnahmen, die dem vollständigen oder teilweisen Ersatz bundeseigener Schifffahrtsanlagen im kritischen Zustand dienen, unter das überragende öffentliche Interesse.