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Wasserstraße „nicht im überragenden öffentlichen Interesse“

20.10.2023 16:34 Uhr
Luftblick auf gewundenen Mittelrhein
Nicht einmal der Abladeoptimierung am Mittelrhein wurde das "überragende öffentliche Interesse" attestiert.
© Foto: BDB

Der Bundestag hat am 20. Oktober das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBschlG) verabschiedet, ohne auch nur für ein einziges Wasserstraßenprojekt das „überragende öffentliche Interesse“ festzustellen.

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Hingegen wurde rund 140 Autobahn-Ausbauabschnitten (entsprechend rund 60 Strecken und Knoten) auf besonders staubelasten Routen und mehr als 300 Schienenprojekten das „überragende öffentliche Interesse“ attestiert. Das letzte Wort hat allerdings der Bundesrat, der im ersten Durchgang gefordert hatte, für alle Wasserstraßenprojekten des vordringlichen Bedarfs ebenfalls das „überragende öffentliche Interesse“ festzustellen. (roe)

Lesen Sie mehr in der SUT-Printausgabe 8/2023.

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