Mit dem Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften wird laut Bundesverkehrsministerium eine bislang bestehende Regelungslücke geschlossen: Künftig dürfen auch Schiffe, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland gehören, die Bundesflagge führen. Damit werden die Voraussetzungen für die Registrierung deutscher Schiffe vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut.
Darüber hinaus schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitsschiffe. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass neben Handelsschiffen auch Arbeitsschiffe in das Internationale Seeschifffahrtsregister eingetragen werden können. Dies betrifft insbesondere Spezialschiffe, die zum Bau, Betrieb und zur Versorgung von Offshore-Windparks eingesetzt werden. Diese Schiffe haben im Zuge der Energiewende erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie tragen wesentlich zur Errichtung und Instandhaltung kritischer Energieinfrastrukturen auf See bei und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Resilienz der Energieversorgung in Deutschland. Die gesetzliche Klarstellung verbessert die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz unter deutscher Flagge und schafft Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen.
Modernisiert wird zudem das Schiffsregisterrecht. Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, die bei den Amtsgerichten geführten Schiffsregister online zugänglich zu machen. Dadurch sollen Transparenz und Effizienz im Rechtsverkehr mit Schiffen weiter verbessert werden. Schließlich enthält das Gesetz Anpassungen im Seefischereirecht. Diese betreffen zum einen Fanglizenzinhaber ohne Wohn- oder Unternehmenssitz in Deutschland. Zum anderen wird die Regelung zur nationalen Verstoßdatei ergänzt, um die Vorgaben des europäischen Rechts vollständig umzusetzen.
Ein weiterer Baustein zur Modernisierung des Schifffahrtsrechts ist die Neufassung der Schiffausrüstungsverordnung. Damit wird der nationale Rechtsrahmen für zulassungspflichtige Schiffsausrüstung anwenderfreundlicher, sowohl für die Bürger als auch für die zuständigen Behörden.
Attraktivität des Nord-Ostsee-Kanals stärken
Ebenfalls zum 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Kraft: Die zum 30. Juni 2026 auslaufende Reduzierung der Befahrungsabgaben für den NOK wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, da die notwendigen Sanierungsarbeiten noch andauern. Die damit verbundenen längeren Durchfahrtzeiten sind mit höheren Kosten für die Schifffahrt verbunden. Diese sollen nicht der Schifffahrt aufgebürdet werden.
Der Nord-Ostsee-Kanal ist eine zentrale Verkehrsader für die maritime Wirtschaft und die deutschen Seehäfen. Eine Verteuerung der Passage könnte zu Ausweichverkehren über die Meerenge von Skagerrak führen. Damit wäre auch eine höhere CO2 Belastung verbunden.
Ziel beider Vorhaben ist es laut Bundesverkehrsministerium, das maritime Recht zu modernisieren, bürokratische Hürden abzubauen und bestehende Regelungen praxisgerechter auszugestalten.