Ein gravierender Schleusenunfall auf der Mosel Ende 2024 hat die Diskussion um digitale Steuerungssysteme neu entfacht.
Update vom 07.11.2025:
Ab dem 01. November 2025 sind nun die verbindliche Sicherheitsauflagen für sogenannte "Track Guidance Assistant for Inland Navigation" (TGAIN), die bisher national und international ohne klare Regulierung eingesetzt werden, in Kraft getreten.
- Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin darf einen automatischen Spurführungsassistenten (TGAIN) nur einsetzen, wenn er oder sie dafür sorgt, dass
1. der TGAIN ordnungsgemäß funktioniert,
2. die in den TGAIN eingegebenen Daten zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder des
Verbands entsprechen,
3. der TGAIN nur von einer Person benutzt wird, die in dessen Funktionsweise eingewiesen worden ist,
4. während des Betriebs des TGAIN
a) das Steuerhaus zu keinem Zeitpunkt unbesetzt ist,
b) dessen Aufmerksamkeitsüberwachungsgerät zu keinem Zeitpunkt ausgeschaltet ist,
c) dessen Alarmsignal jederzeit wahrgenommen werden kann,
d) alle fünf Minuten die Anwesenheit einer Person im Steuerhaus durch Betätigung des Anwesenheitsüberwachungsgerätes bestätigt wird und
e) in regelmäßigen Abständen und nach jeder manuellen Veränderung der Fahrspur die ordnungsgemäße Funktion des TGAIN überprüft wird,
5. bei der Annäherung an Schleusen oder Schiffshebewerke der TGAIN mindestens fünf Minuten vor Einfahrt
ausgeschaltet wird und
6. der TGAIN nur dann benutzt wird, wenn dieser selbst oder ein externes Gerät die Betriebsdaten aufzeichnet.
Wer vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmt, ist für die Einhaltung der Pflichten nach Nummer 4 und 6 verantwortlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.
Original-Artikel vom 05.11.2025:
Unfall auf der Mosel als Auslöser für neue Regeln
Im Dezember 2024 kollidierte ein Güterschiff mit einem Schleusentor bei Müden. Der Schaden betrug über fünf Millionen Euro, der Schiffsverkehr war wochenlang unterbrochen. Laut Strafbefehl, der dem SWR vorliegt, wie die Tagesschau vermeldet, steuerte der Schiffsführer das Schiff bis vier Sekunden vor der Kollision mit einem TGAIN-System und fuhr mit „unverminderter Geschwindigkeit von 13 km/h“ in den Schleusenvorhafen ein.
Was leisten TGAIN-Systeme
Die Systeme ermöglichen eine präzise Routenführung und sollen den Kraftstoffverbrauch senken. „Das erleichtert nicht nur das Steuern, sondern spart auch Treibstoff“, erklärt Alexander Lutz von der Stuttgarter Firma Argonics der Tagesschau, die das betroffene Schiff mit dem System „Track-Pilot“ ausgerüstet hatte. Lutz warnt: „Vor einer Schleuseneinfahrt rate ich dringend, den Track-Piloten zu deaktivieren.“ Auch die Geschwindigkeit des Schiffs müsse trotzdem manuell eingestellt werden.
Unfallursache ungeklärt
Ermittler schließen einen technischen Defekt aus. In Insiderkreisen werde vermutet, der Schiffsführer habe einen „Blackout“ erlitten, meldet die Tagesschau weiter; Sein Anwalt äußerte sich nicht.
Der Duisburger Gutachter Marco Reinhart hatte den Unfall bei Müden für die Ermittlungsbehörden untersucht. Ihm zufolge habe es Anfang des Jahres mehrere Unfälle gegeben, bei denen ein TGAIN zum Einsatz gekommen sei: „Ich allein hatte etwa drei Fälle im ersten Quartal. Das war schon außergewöhnlich.“
Förderung und Verbreitung der Systeme
Seit November 2023 unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung von TGAIN-Systemen mit bis zu 80 Prozent der Kosten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit „emissionsreicherer Verkehrsträger“ zu stärken und die „Gefahr von Schiffsunfällen“ zu senken, erklärt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) dem SWR.
Laut "Europäischem Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt" (CESNI) nutzen rund zehn Prozent der Schiffe auf dem Rhein solche Systeme. (Stand Juli 2024)
Geplante Sicherheitsmaßnahmen
Die GDWS will neue Vorschriften in die deutsche Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung aufnehmen. Vorgesehen sind:
- Abschalten von TGAIN-Systemen im Schleusenbereich
- Einsatz von geschultem Personal
- Einführung eines Wachalarms („Totmannknopf“), der die Anwesenheit des Schiffsführers regelmäßig überprüft
Auch Versicherer fordern etwa Maßnahmen wie jenen Wachalarm.
Branche kritisiert zusätzliche Bürokratie
Der Bundesverband der Selbständigen Abteilung Binnenschifffahrt lehnt die geplanten Regeln ab. „Die übergroße Mehrheit der verantwortlich handelnden Schiffsführer wird für Fehlverhalten einer verschwindend kleinen Minderheit bestraft und mit überflüssigen Zusatzkosten belegt“, heißt es auf Anfrage des SWR. Eine Empfehlung für den Wachalarm sei aus Sicht des Verbands ausreichend.
Hersteller reagiert mit Software-Update
Argonics-Chef Lutz betont, dass sein Track-Pilot bereits einen Wachalarm integriert hat, der jedoch deaktivierbar ist. Nach dem Unfall wurde ein Update eingespielt: Deaktiviert der Schiffsführer den Track-Pilot nicht, ertöne vor Einfahrt in eine Schleuse ein Alarmsignal.