Bund fördert klimafreundliche Schifffahrt und Häfen

28.09.2026 08:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Symbolbild mit Geldscheinen
Der Bund stellt in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel für klimafreundliche Schifffahrt und Hafeninfrastruktur bereit.
©Foto: Roeser

Bis 2030 will die Bundesregierung dafür mehr als 400 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitstellen.

Die Bundesregierung will die klimafreundliche Schifffahrt und Hafenwirtschaft in den kommenden Jahren mit mehr als 400 Millionen Euro unterstützen. Die Mittel sollen zwischen 2026 und 2030 aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Entsprechende Förderprogramme seien bereits in Kraft getreten oder befänden sich derzeit in der Abstimmung beziehungsweise Erarbeitung, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Der Bund verweist zugleich auf seine Zuständigkeit für die Bundeswasserstraßen einschließlich der seewärtigen Zufahrten zu den Häfen. Zudem finanziere er die Hinterlandanbindung über Schienen, Straßen und Wasserstraßen des Bundes. Allein für die Seehafenzufahrten über Nord- und Ostsee gebe der Bund jährlich mehr als 500 Millionen Euro aus.

Auch Sondervermögen kann für Seehäfen genutzt werden

Investitionen in die Infrastruktur der Häfen selbst fallen nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Für Investitionen der Länder im Bereich der Seehäfen stelle der Bund nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 125c Grundgesetz den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dennoch jährlich 38,346 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität können für Hafenprojekte eingesetzt werden. Aus dem Sondervermögen stellt der Bund Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Förderfähig seien auch Investitionen in Seehäfen, „soweit diese Landes- oder kommunale Infrastruktur darstellen oder der Erfüllung von Landes- oder kommunalen Aufgaben dienen“.

Über die konkrete Verteilung und Verwendung dieser Mittel entscheiden nach Angaben der Bundesregierung die Länder eigenständig.

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