Auch Sachsen-Anhalt lockert Schwertransport-Regeln

20.08.2026 10:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schwertransporter mit Teilen einer Windkraftanlage fährt über die Autobahn
Niedrige Wasserstände auf Binnenwasserstraßen führen derzeit zu Einschränkungen im Güterverkehr (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/dpa/Robert Michael

Anhaltend niedrige Wasserstände auf den Binnenwasserstraßen beeinträchtigen den Güterverkehr. Sachsen-Anhalt reagiert mit einer befristeten Ausnahmeregelung und erleichtert den Einsatz schwererer Straßentransporte, um Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Wegen des anhaltenden Niedrigwassers auf den Binnenwasserstraßen erleichtert Sachsen-Anhalt vorübergehend den Transport von Gütern auf der Straße, wie die dpa mitteilt: Ab sofort können Transporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen auch dann als Großraum- oder Schwertransport genehmigt werden, wenn die Ladung grundsätzlich teilbar ist.

In Hessen wurde die Aussetzung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen auf Großraum- und Schwertransporte bis 44 Tonnen ausgeweitet, 

Sonderregelung gilt bis Ende September

Die Ausnahmeregelung in Sachsen-Anhalt gilt bis einschließlich 30. September, so die dpa weiter: Sie kommt ausschließlich für Transporte infrage, die aufgrund des Niedrigwassers von Binnenwasserstraßen auf die Straße verlagert werden müssen.

Nach den bislang geltenden Vorschriften setzt eine Genehmigung als Großraum- oder Schwertransport unter anderem voraus, dass die Ladung nicht ohne Weiteres auf mehrere Fahrzeuge oder Fahrten aufgeteilt werden kann. Auf diese Voraussetzung wird bei Transporten mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen vorübergehend verzichtet.

Die übrigen rechtlichen Anforderungen und Genehmigungsvorschriften für Großraum- und Schwertransporte bleiben weiterhin bestehen.

Niedrige Pegel beeinträchtigen die Binnenschifffahrt

Der trockene Sommer hat auf zahlreichen deutschen Binnenwasserstraßen zu niedrigen Wasserständen geführt. Dadurch können Schiffe abhängig von den jeweiligen Pegelständen weniger Ladung transportieren.

Nach Angaben des Ministeriums belastet dies wichtige Liefer- und Logistikketten. Um den Warenverkehr dennoch aufrechtzuerhalten, wird ein Teil der Güter auf den Straßenverkehr verlagert.

Ministerium sieht Entlastung für Transportketten

Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) erklärte, mit der Sonderregelung könnten die betroffenen Transporte unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Die Wirtschaft erhalte dadurch mehr Flexibilität. Auch die Logistikbranche begrüßte die Regelung. Durch die höhere mögliche Ladungsmenge könne die Zahl der notwendigen Fahrten reduziert und könnten die Folgen gestörter Lieferketten zumindest abgemildert werden, erklärte Sven Köcke, Vorsitzender des Logistikbeirats des Landes.

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