Kommentar des BÖB zum Infrastruktur‑Zukunftsgesetz

30.06.2026 08:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hafen Frankfurt
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz stärkt die Rolle der Binnenhäfen als wichtige Logistikdrehscheiben im Güterverkehr.
© Foto: C. Rau/HFM

Laut BÖB stärkt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Binnenhäfen und Wasserstraßen: Zentrale Forderungen wurden aufgegriffen, darunter die Gleichstellung der Wasserstraßen und die Novellierung der Förderung nicht bundeseigener Schienenwege in Häfen.

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2026 das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz (InfZuG) beschlossen. Damit werden zwei zentrale Forderungen der deutschen Binnenhafenwirtschaft umgesetzt: Wasserstraßenprojekte werden bei der Einstufung des überragenden öffentlichen Interesses gleichberechtigt mit Straßen‑ und Schienenprojekten behandelt, und die Schienengüterfernverkehrsnetzförderung (SGFFG) wird im Interesse der Binnenhäfen novelliert. In einer Pressemitteilung begrüßt der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) beide Änderungen.

Wasserstraße rechtlich der Straße und Schiene gleichgestellt

Im Regierungsentwurf war das überragende öffentliche Interesse ursprünglich nur für Vorhaben im Vordringlichen Bedarf mit dem Schwerpunkt Engpassbeseitigung vorgesehen. Der nun beschlossene Änderungsantrag hebt diese Einschränkung auf. Künftig gilt das überragende öffentliche Interesse für alle Vorhaben im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Damit stellt der Bundestag die Wasserstraße rechtlich gleichberechtigt auf eine Stufe mit Straße und Schiene.

Besonders hervorzuheben ist laut BÖB, dass künftig auch Unterhaltungsmaßnahmen, die dem vollständigen oder teilweisen Ersatz bundeseigener Schifffahrtsanlagen im kritischen Zustand dienen, unter das überragende öffentliche Interesse fallen. Somit sind nicht nur Ausbaumaßnahmen, zum Beispiel am Mittelrhein, Untermain und im westdeutschen Kanalgebiet vom Gesetz umfasst, sondern beispielsweise auch die Maßnahmen am Niederrhein, die zweiten Schleusenkammern an der Mosel, die Verlängerung der Neckarschleusen und den Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seitenkanal.

„Der BÖB hat sich gemeinsam mit seinen Partnern in der Initiative System Wasserstraße in Anhörungen des Bundesverkehrsministeriums, in Gesprächen mit Abgeordneten und in zahlreichen Einzelgesprächen über die gesamte Wahlperiode hinweg für diese Regelungen eingesetzt. Der heutige Erfolg ist ein kraftvoller Beleg für die Wirksamkeit dieser gemeinsamen Verbandsarbeit. Beharrlichkeit, Teamarbeit und hart an der Sache bleiben, zahlen sich am Ende meistens aus. Wir danken allen unseren Partnerinnen und Partnern im Parlament und in unseren befreundeten Verbänden, die daran mitgewirkt haben“, erklärt BÖB-Präsident Joachim Zimmermann (Bayernhafen).

Stärkung der trimodaler Hinterland‑Hubs

Im Zuge des Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes hat das Parlament außerdem die SGFFG novelliert. Die Novelle behebt redaktionelle Fehler aus dem Jahr 2021 und bringt für Binnenhäfen wichtige Verbesserungen. Aus‑ und Neubauvorhaben in Häfen werden nun ausdrücklich förderfähig, was eine seit Langem zugesagte Klarstellung endlich umsetzt. Darüber hinaus wird die Zuwendungshöchstgrenze für Binnenhäfen, die bislang bei zwei Millionen Euro lag, dynamisch an die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gekoppelt. Mit dem aktuellen AGVO‑Höchstwert steigt die Grenze auf 2,2 Millionen Euro und sie passt sich künftig automatisch an, falls sich die AGVO‑Grenzen im Zuge der anstehenden Reform erneut ändern. Auch diese Änderungen sind das Ergebnis langjähriger Gespräche des BÖB mit Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD, heißt es in der Pressemitteilung.

Marcel Lohbeck, Geschäftsführer des BÖB, erklärt: „Mit der Gleichstellung der Wasserstraßen und der klaren Verbesserung der SGFFG hat der Bundestag einen wichtigen Schritt zur Stärkung der trimodalen Hinterland‑Hubs gemacht. Diese Entscheidung stärkt die Krisenresilienz unserer Logistikinfrastruktur und macht uns Mut für die anstehenden Verhandlungen zu Infrastrukturfinanzen und Personal.“

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