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Rund 871.000 Euro Zuschuss für Landstromanlagen im Koblenzer Rheinhafen

27.07.2023 10:34 Uhr
Blick auf das Hafenbecken mit Containerverladung
Der Hafen Koblenz.
© Foto: Stadtwerke Koblenz

Die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat einen Bewilligungsbescheid über rund 871.000 Euro Förderung für Landstromanlagen an die Stadtwerke Koblenz übergeben.

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Wie das Ministerium am 26. Juli mitteilte, werde damit ein Beitrag zur Reduzierung von Luftschadstoffen und Lärmemissionen geleistet. „Die Schifffahrt ist für den Gütertransport in Rheinland-Pfalz von hoher Bedeutung“, sagte Schmitt. „Wir setzen mit Blick auf lebenswerte Innenstädte sowie den Klimaschutz auf eine alternative Energieversorgung der Binnenschiffe in den Häfen und stärken damit auch den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.“ Nach Angaben von Bürgermeisterin Ulrike Mohrs werden rund 72 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.

Die Stadtwerke Koblenz GmbH hatten für die Realisierung des rund 1,1 Millionen Euro (netto) teuren Projektes im Koblenzer Rheinhafen einen Antrag auf Förderung gestellt. Die Fördermittel entfallen je zur Hälfte auf Landes- und Bundesmittel. Gegenstand des Vorhabens ist die erstmalige Errichtung von leistungsstarken Landstromanlagen an insgesamt sieben Anlegestellen im Hafen Koblenz. Die Anlagen entsprechen den neuesten technischen Standards und können dem Energiebedarf der Binnenschiffe von bis zu 2 x 63 Ampere je Anlegestelle gerecht werden. „Wir sehen uns mit dieser Investition auch in Zukunft gut aufgestellt. Durch Modernisierung und Weiterentwicklung schaffen wir es, den trimodalen Hafenumschlag unseren Kunden an 365 Tagen zu gewährleisten“, betonte Lars Hörnig, Geschäftsführer der Stadtwerke Koblenz.

Mit dem Förderprogramm „Landstromanlagen für Binnenschiffe“ können der Neu- und Ausbau einschließlich Planungskosten von Anlagen bezuschusst werden, die von Frachtern, Fahrgastschiffen oder Fähren genutzt werden. Förderanträge nimmt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) entgegen. Das Förderprogramm ermöglicht Zuschüsse von bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. (pm/roe)

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