Baurecht für zweite Rheinbrücke rückt näher

16.09.2026 11:09 Uhr | Lesezeit: 2 min
Baurecht für zweite Rheinbrücke rückt näher
Die Länder haben in enger Zusammenarbeit die Unterlagen für die Baurechtsverfahren erfolgreich überarbeitet.
© Foto: picture alliance/dpa/Thomas Frey

Hinsichtlich des Neubaus der B 293 zwischen Wörth und Karlsruhe mit der zweiten Rheinbrücke wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, denn der Bund stimmte den überarbeiteten Planungsunterlagen der Länder zu. Damit können Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nun die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger bezeichnete die Entwicklung als einen wichtigen Schritt, auf den die Region dringend gewartet habe. „Nun müssen die Länder schnellstmöglich die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten“, so Bilger. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz habe man in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen geschaffen, Planung und Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben erheblich zu beschleunigen.

Der Neubau der B 293 mit der zweiten Rheinbrücke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der höchsten Dringlichkeitskategorie "Vordringlicher Bedarf" enthalten. Ziel ist es laut BMV, die bestehende, bereits heute überlastete Verbindung über den Rhein im Zuge der B 10 zwischen Karlsruhe und Wörth zu entlasten und eine Alternative zu der im Jahr 1966 für den Verkehr freigegebenen Rheinbrücke zu schaffen. Da die bereits im Jahr 2017 erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg beklagt worden waren, war eine Überarbeitung der Planunterlagen in Teilen erforderlich.

Das Projekt wird vom Bund finanziert. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 475 Millionen Euro geschätzt. Davon werden 149 Millionen Euro in die Rheinbrücke investiert. Aufgrund des erheblichen Nutzens ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nach wie vor gegeben.

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