Der Verkehrsausschuss des Bundestags hat dem geplanten Infrastruktur‑Zukunftsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Der Gesetzentwurf wurde in überarbeiteter Fassung mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die abschließende Entscheidung soll der Bundestag in Kürze treffen.
Ein Antrag der Grünen zur gezielten Beschleunigung von Schienenprojekten fand hingegen keine Mehrheit.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Ausweitung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. Bestimmte Verkehrs- und Energieprojekte sollen künftig unter diesen Status fallen.
Das hätte zur Folge, dass diese Vorhaben bei Abwägungsentscheidungen vor Gericht und in Behörden stärker gewichtet werden könnten.
Unter anderem sollen auch Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität darunter fallen.
Die Ausweitung des Begriffs wurde im Ausschuss weiter vergrößert, was auf Kritik bei der Opposition stößt. Insbesondere die Einbeziehung zusätzlicher Bereiche wie Flughäfen wird als problematisch bewertet.
Kritiker sehen unter anderem:
- mögliche Konflikte mit dem Verfassungsrecht
- sowie eine zu starke Verschiebung der Gewichtung zulasten anderer Interessen
Einige Fraktionen schließen rechtliche Schritte nicht aus.
Neben verfassungsrechtlichen Fragen wird auch die inhaltliche Ausrichtung kritisiert. Oppositionsparteien bemängeln insbesondere, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur nicht stärker priorisiert werde.
Zudem wird befürchtet, dass die Regelungen zu Einschnitten beim Natur- und Umweltschutz führen könnten.