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EU-Kommission will 44-Tonnen-Grenze für intermodalen Verkehr ausweiten

12.07.2023 10:44 Uhr
Ein Schubverband mit Baustoffen
Wenn es nach der EU-Kommission geht, dürfen auch Schüttgüter - hier Baustoffe - im Zulauf zum intermodalen Verkehr von der 44-Tonnen-Grenze für Lkw profitieren.
© Foto: BDB

Die EU-Kommission will den intermodalen Verkehr mit nicht-containerisierten Gütern in gleicher Weise bevorzugen wie bisher schon den klassischen Kombinierten Verkehr (KV).

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Ein am 11. Juli vorgelegter Kommissionsvorschlag für eine Novelle der EU-Richtlinie zu Maßen und Gewichten im Lkw-Verkehr sieht vor, dass Lkw-Motorwagen, Anhänger und Sattelauflieger, die im Vor- und Nachlauf zum intermodalen Verkehr unterwegs sind, die gleichen Gewichtsvorteile wie Lkw im KV genießen sollen, also 44 Tonnen statt regulär 40 Tonnen wiegen dürfen. „Das wird Straßengüterverkehrsunternehmer ermutigen, auch im nicht-containerisierten intermodalen Verkehr tätig zu sein“, heißt es zur Begründung. Die Anhebung der Gewichtsgrenze zum Beispiel für Schüttgüter im Vor- und Nachlauf zu Binnenschiff oder Eisenbahn ist eine langjährige Forderung des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB).

Der Kommissionsvorschlag sieht aber auch vor, dass Lang-Lkw künftig mehr als eine Grenze überqueren dürfen. Außerdem wird für emissionsfreie Lkw das zulässige Höchstgewicht um vier Tonnen angehoben. Damit soll nicht nur das (meist geringere) Zusatzgewicht von alternativen Antrieben kompensiert werden, sondern auch zusätzliche Nutzlast ermöglicht werden, um Anreize für den Umstieg zu schaffen. Ein Null-Emissions-Lkw im intermodalen Verkehr dürfte also theoretisch bis zu 48 Tonnen wiegen - sofern es die nationalen Gewichtslimits mit Blick auf die marode Straßeninfrastruktur erlauben.

Weitere Teile des am 11. Juli vorgestellten Kommissionspakets "Greening Freight" sind ein Vorschlag für die vereinfachte Zuteilung von Trassenkapazitäten im internationalen Schienengüterverkehr sowie ein Vorschlag für eine vereinheitlichte CO2-Berechnung beim Gütertransport. (Matthias Roeser)

Ergänzt am 17.7.: 44t-Limit ist nicht nur Forderung des BÖB, sondern auch des BDB.

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