Zahlreiche Schiffsmotoren sind bereits heute für den Betrieb mit reinem Biodiesel (B100) oder mit höheren Biodiesel-Beimischungen wie B20 oder B30 zugelassen. Nun hat der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM), dem Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) und weiteren europäischen Verbänden die aktualisierte Freigabenliste für Binnenschiffe herausgegeben.
Neben der Senkung der CO2-Emissionen bietet Biodiesel laut einer Pressemitteilung des VDB zahlreiche weitere Vorteile: Er ist nahezu schwefelfrei, biologisch leicht abbaubar (Wassergefährdungsklasse - WGK 1) und senkt die Feinstaubemissionen deutlich. Zudem gilt Biodiesel aufgrund seines hohen Flammpunktes nicht als Gefahrgut, was zusätzliche Vorteile für Lagerung und Transport mit sich bringt. Außerdem handelt es sich um eine sofort verfügbare Lösung, die ohne großen technischen Aufwand einsetzbar ist.
Die Anforderungen an Biodiesel als Reinkraftstoff oder Beimischung sind europaweit in der Norm EN 14214 festgelegt. „Die kritischen Parameter, wie zum Beispiel den Wassergehalt, hat die AGQM mit ihrem Qualitätsmanagement und regelmäßigen Beprobungen ihrer Mitglieder im Blick. Die Ergebnisse zeigen: Die realen Werte liegen seit Jahren deutlich unterhalb der Normgrenzwerte“, sagt Katharina Friedrich, Geschäftsführerin der AGQM.
Die aktualisierte Freigabenliste finden Sie unter: bit.ly/Binnenschifffreigaben.