Der rheinische Logistikdienstleister Rheincargo hat das Verfahren zur Anmeldung von ein- und auslaufenden Binnenschiffen an seinen Hafenstandorten vereinfacht. Dafür wurden an den Hafeneinfahrten gut sichtbare QR-Codes installiert, über die sich die Besatzung einfahrender Binnenschiffe unmittelbar und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand anmelden kann. Ergänzend stehen weiterhin die Anmeldung über die Website der Rheincargo sowie ein zentraler Anmeldelink zur Verfügung. Die Anpassungen gelten für die Hafenstandorte Düsseldorf, Düsseldorf-Reisholz, Neuss sowie Köln-Niehl I und II.
Die Änderungen bauen auf der bestehenden gesetzlichen Anmeldepflicht gemäß § 11 ff. Allgemeinen Hafenverordnung (AHVO) auf. Sie dienen der Sicherheit im Hafenbetrieb, der geordneten Verkehrssteuerung sowie der effizienten Nutzung der Hafeninfrastruktur. Durch vollständige und rechtzeitige Meldungen können Liegeplätze, Umschlagskapazitäten und Verkehrsströme besser geplant und Engpässe vermieden werden, heißt es in einer Mitteilung. Zudem ist Rheincargo gesetzlich verpflichtet, die gemeldeten Daten an zuständige Behörden weiterzugeben.
Entgeltstruktur für Liegegelder angepasst
Auf Grundlage des § 119 Landeswassergesetz NRW wurde außerdem eine neue Preisliste für Hafenabgaben und Leistungsentgelte festgesetzt. Die Anpassung betrifft ausschließlich das Hafengeld. Die Ufergelder bleiben unverändert auf dem seit dem 1. Januar 2024 gültigen Niveau. Für Umschlagsaktivitäten und Hafenanlieger entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Liegezeiten, die unmittelbar mit Umschlagsvorgängen verbunden sind, sind gemäß der geltenden Preisliste von den entsprechenden Gebühren befreit. Operative Prozesse im Hafen werden dadurch nicht zusätzlich belastet.