Der Bundestag hat am 26. Juni 2026 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen, was auch Auswirkungen auf das Bundeswasserstraßengesetz und das Bundeswasserstraßenausbaugesetz hat. Ziel ist eine deutlich schnellere Umsetzung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an den Flüssen und Kanälen in Deutschland. Aus diesem Grund werden sämtlichen Ausbauprojekten des „Vordringlichen Bedarfs“ künftig gesetzlich attestiert, dass sie im „überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“. Das gilt dann nicht nur für Ausbaumaßnahmen am Mittelrhein, Untermain und im westdeutschen Kanalgebiet, sondern unter anderem auch für Maßnahmen am Niederrhein, die zweiten Schleusenkammern an der Mosel, die Verlängerung der Neckarschleusen und den Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seitenkanal. Mit der neuen Einstufung wird es Behörden und Gerichten erleichtert, bei Schutzgüterabwägungen zugunsten der Maßnahmen zu entscheiden.
Trendwende beim Sanierungsstau
In einer Pressemitteilung findet Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB), lobende Worte: „Wir freuen uns außerordentlich über diese Gesetzesänderungen und danken der Regierung und den beteiligten Bundestagsabgeordneten ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Mit den heutigen Beschlüssen wird eine langjährige Forderung des BDB umgesetzt: Eine leistungsfähige Schifffahrt braucht eine verlässliche und bedarfsgerecht ausgebaute Infrastruktur. Jahrzehntelange Genehmigungs- und Planungsverfahren sind heute üblich, und sie bremsen die Entwicklung der Schifffahrt aus. Mit den heutigen Beschlüssen im Bundestag kann die Trendwende bei einer von Sanierungsstau und Überalterung geprägten Wasserstraßeninfrastruktur gelingen. Das Gesetz wird seine Wirkung dann voll entfalten, wenn entsprechende Haushaltsmittel für Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen zur Verfügung stehen, und wenn die von Stellenkürzungsvorgaben geplagte Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung über eine ausreichende Personaldecke verfügt.“
Viele Schleusen haben ihre geplante Lebensdauer schon lange überschritten, sodass das Risiko von längerfristigen ungeplanten Sperrungen von Jahr zu Jahr steigt. „346 von insgesamt 617 Schleusen sind älter als 80 Jahre, 205 sogar älter als 100 Jahre. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Bund nicht nur bei den Ausbaumaßnahmen, sondern auch bei Unterhaltungsmaßnahmen und Ersatzneubauten nun den ‚Planungs-Turbo‘ einschaltet“, so Schwanen weiter.
Der Bundesrat muss dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz nun ebenfalls noch zustimmen.