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EU-Rechnungshof kritisiert Intermodalförderung als teilweise unwirksam

28.03.2023 13:35 Uhr
EU-Rechnungshof kritisiert Intermodalförderung als teilweise unwirksam
© Foto: Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof geht mit der Strategie der Verkehrsverlagerung und der Intermodalförderung von EU-Kommission und Mitgliedstaaten ins Gericht.

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Die Ziele der Kommission für die Verkehrsverlagerung auf Schiene und Wasserstraße im Weißbuch von 2011 und der „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ beruhten nicht auf belastbaren Simulationen, bei denen bestehende langfristige Infrastrukturhindernisse sowie Hindernisse im Bereich der Rechtsvorschriften berücksichtigt worden wären, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht des European Court of Auditors (ECA) zum intermodalen Güterverkehr. 2011 sei zum Beispiel unterstellt worden, dass Güterzüge bis zu 1500 Meter Lämnge zugelassen werden. 2020 sei auf eine Investitionslücke von 100 Milliarden für den Zeitraum 2021 bis 2030 hingewiesen worden, ohne zu klären, wie sie geschlossen werden könne. Dennoch seien die Verlagerungsziele 2020 noch ehrgeiziger angesetzt worden. „Daher ist heute ein höherer jährlicher Zuwachs als noch im Jahr 2011 erforderlich, um das für 2050 anvisierte Ziel zu erreichen.“ Nationale Verlagerungsziele seien wiederum abweichend definiert und festgelegt worden.

Als positives Beispiel nennt der ECA die Niederlande, wo das Ziel der Verkehrsverlagerung mit spezifischen und messbaren Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils intermodaler Verkehrsströme verfolgt wird und die Zielvorgaben nach den wichtigsten nationalen Güterkorridoren – vom Hafen Rotterdam in Richtung Osten und Südosten – aufgeschlüsselt werden können. Im Rahmen der entsprechenden Strategie seien außerdem Mittel für intermodale Infrastrukturprojekte bereitgestellt worden. Lob gibt es allerdings auch für das deutsche Förderprogramm für KV-Umschlagterminals, da die Mittel unter der Bedingung gewährt werden, dass dann der Umschlag für die Endnutzer so weit vergünstigt wird, dass tatsächlich Verkehre verlagert werden können.

Beim Umstieg auf intermodale Verkehre steht nach Ansicht des ECA auch der EU-Rechtsrahmen selbst im Wege – konkret genannt werden Vorrangregeln zugunsten des Personenverkehrs auf der Schiene. Bei der EU-Förderung für KV-Terminals wird keine qualifizierte Schätzung der Verlagerungsmengen verlangt noch nachträglich evaluiert, welche Mengen tatsächlich verlagert wurden.

In seinem Fazit empfiehlt der ECA unter anderem,

  • konkrete Verlagerungsziele für die TEN-V-Korridore festzulegen und die dafür nötigen Investititionen zu ermitteln;
  • die Richtlinie für den Kombinierten Verkehr von 1992 zu überarbeiten und auch intermodale Verkehre jenseits von Containern, Wechselbrücken und Trailern einzuschließen;
  • Schlupflöcher für Effizienzgewinne des Straßengüterverkehrs zu schließen;
  • den Rechtsrahmen für Kapazitätsmanagement und Interoperabilität der Schiene zu verbessern;
  • strengere EU-Förderbedingungen für KV-Umschlaganlagen zu schaffen und zum Beispiel eine Nutzen-Kosten-Analyse im Förderantrag zu verlangen.

Die Vorschläge sollten überwiegend bis 2024 umgesetzt werden, spätestens aber bis 2026. (Matthias Roeser)

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