Krankschreibung im Job: Was erlaubt ist – und was nicht

04.02.2026 07:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Stethoskop liegt auf mehreren noch unausgefüllten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Arbeiten, reisen, einkaufen: Rechte bei Krankschreibung
© Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg

Spazierengehen, Einkaufen oder sogar Reisen: Eine Krankschreibung bedeutet nicht Stillstand. Was erlaubt ist und wann arbeitsrechtliche Folgen drohen.

Wer krankgeschrieben ist, soll sich erholen, um die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Dennoch besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Aktivitäten in dieser Zeit erlaubt sind. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erläutert, welche Regeln gelten und wann arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.a

Was eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aussagt

Eine ärztliche Krankschreibung bestätigt, dass eine erkrankte Person ihre aktuelle berufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kann. Sie stellt jedoch kein generelles Ausgangs- oder Aktivitätsverbot dar. Entscheidend ist laut Brandl, ob das Verhalten die Genesung unterstützt oder ihr entgegenwirkt. Aktivitäten, die den Heilungsprozess gefährden, können arbeitsrechtliche Folgen haben – bis hin zu Abmahnung oder Kündigung.

Erlaubte Aktivitäten während der Krankschreibung

Grundsätzlich sind Tätigkeiten zulässig, die der Genesung nicht schaden. Dazu zählen etwa Spaziergänge an der frischen Luft oder kurze Einkäufe. Auch leichte sportliche Betätigung kann – abhängig von der Erkrankung – förderlich sein, sollte jedoch ärztlich abgeklärt werden. Bei psychischen Belastungen können soziale Kontakte ebenfalls zur Stabilisierung beitragen.

Wann Probleme mit dem Arbeitgeber entstehen können

Kritisch wird es, wenn Aktivitäten im Widerspruch zur ärztlichen Diagnose oder zu konkreten Anweisungen stehen. Wer trotz verordneter Bettruhe unterwegs ist oder körperlich belastende Tätigkeiten ausübt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch ausgedehnte Shoppingtouren, Barbesuche oder Alkoholkonsum gelten bei vielen Erkrankungen als genesungswidrig. Entscheidend ist stets der Einzelfall und die Art der Erkrankung.

Reisen während der Krankschreibung

Ein Urlaub ist während einer Krankschreibung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bei bestimmten Erkrankungen, etwa psychischen Belastungen oder einem Burnout, kann ein Ortswechsel die Genesung unterstützen. Voraussetzung ist jedoch die Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Körperlich anstrengende oder stressreiche Reisen können hingegen die Heilung verzögern und zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Arbeiten trotz Krankschreibung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein rechtliches Arbeitsverbot dar. Beschäftigte dürfen arbeiten, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen – auch ohne erneuten Arztbesuch. Der Arbeitgeber kann jedoch einschreiten, wenn der Eindruck entsteht, dass die Erkrankung noch nicht überwunden ist. In solchen Fällen empfiehlt sich ein offenes Gespräch.


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