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Energiekrise: Strompreisbremse kommt auch für Eisenbahnen

24.11.2022 10:30 Uhr | Lesezeit: 4 min
Zugverkehr_Hamburg
Die Schienenbahnen profitieren bis 30. April 2024 von einer Strompreisbremse, die den Netto-Strompreis auf 13 Cent je Kilowattstunde deckelt.
© Foto: Martin Heying

Die Eisenbahnen können sich auf eine deutliche Entlastung bei den Bahnstrompreisen einstellen. Das sieht die am 23. November vom Bundeskabinett verabschiedete Formulierungshilfe für die Strompreisbremse vor.

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Der Netto-Strompreis soll für 90 Prozent des Fahrstromverbrauchs von Schienenbahnen – also Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen und sogar Magnetschwebebahnen – auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Netto-Strompreis versteht sich als der Strompreis vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel der Stromsteuer. Die Entlastungsumme darf aber nicht 80 Prozent der krisenbedingten Energiemehrkosten übersteigen. Das sieht die der Entwurf der „Formulierungshilfe“ für das Gesetz über die Strompreisbremse (StromPBG) vor. Die Formulierungshilfe dient als Vorlage für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen. Die Strompreisbremse soll bis zum 30. April 2024 gelten. Nach Auskunft eines Bahnstrom-Fachmanns gegenüber Schifffahrt und Technik“ bedeuten die 13 Cent je Kilowattstunde eine Entlastung um mindestens zwei Drittel gegenüber den derzeit am Markt verlangten Strompreisen.

Grundlage für die Bemessung der 90 Prozent ist bei standardisierten Lastprofilen die Verbrauchsprognose für 2023, andernfalls der Ist-Verbrauch im Jahr 2021. Die 80 Prozent der Energiemehrkosten werden ebenfalls auf Basis des Jahres 2021 bemessen. Auf jeden Fall kann zum Ende der Abrechnungsperiode spitz abgerechnet werden, um eine Überkompensation zu verhindern.

Mit der Entlastung von 90 beziehungsweise 80 Prozent werden die Schienenbahnen höher entlastet als die meisten anderen Wirtschaftszweige, wo die begünstigte Strommenge auf 70 Prozent beschränkt ist und die krisenbedingten Energiemehrkosten maximal zu 50 bis 80 Prozent kompensiert werden. Zur Begründung heißt es, dass die Schienenbahnen ein deutlich geringeres Potenzial für kurz- und mittelfristige Einsparungen beim Stromverbrauch aufweisen als andere Sektoren. Die Regierung verweist außerdem auf den Koalitionsvertrag, in dem die Steigerung des Anteils des Schienengüterverkehrs bis 2030 auf 25 Prozent und die Verdoppelung der Verkehrsleistung im Personenverkehr zur Erreichung der Klimaschutzziele gefordert wird. „Verzerrungen im intermodalen Wettbewerb mit Verlagerungseffekten von der umweltfreundlichen und energieeffizienten Schiene auf andere Verkehrsträger können hierdurch effektiv reduziert werden.“ Der Verband „Die Güterbahnen“ (NEE) hatte wiederholt kritisiert, dass der Bahnstrompreis deutlich stärker gestiegen war als der Dieselpreis. Bevor die Strompreisbremse in Kraft tritt, muss sie noch bei der EU-Kommission als Beihilfe notifiziert werden. Maßgeblich hier die „Gemeinschaftlichen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen“ von 2008. Sie erlauben ausdrücklich Beihilfen, deren Ziel es ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Schienenbahnen zu erhalten und die Rückverlagerung von Verkehren von der umweltfreundlichen Schiene auf andere Verkehrsträger zu vermeiden.

Seitens der „Güterbahnen“ wurde der Gesetzesvorschlag der Regierung „insgesamt sehr nachdrücklich begrüßt“. Geschäftsführer Peter Westenberger bewertet unter anderem auch sehr positiv, dass die Bemessung der zu entlastenden Strommenge ausreichend flexibel ist, um auch baustellenbedingte weiträumige Umleitungsverkehre zu berücksichtigen.

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