Die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Hannover hat am 23. Juni 2026 das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Schleuse Lüneburg eingeleitet. Sie soll das derzeitige Schiffshebewerk langfristig ersetzen und so den Engpass am Elbe-Seitenkanal beseitigen. Damit soll der Schleusenneubau mit einer nutzbaren Kammerlänge von 225 Metern nicht nur die Leistungsfähigkeit steigern, sondern auch die Betriebssicherheit langfristig gewährleisten.
Das öffentlich-rechtliche Verfahren beinhaltet die Veröffentlichung der Planunterlagen auf dem Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben. Im Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Betroffenen zudem Gelegenheit, ihre Belange in das Verfahren einzubringen. Der angestrebte Planfeststellungsbeschluss bündelt dann die Entscheidung über alle abgewogenen öffentlichen und privaten Interessen. Der Beschluss ist die verwaltungsrechtliche Zulassungsentscheidung für den Bau der neuen Schleuse Lüneburg.
Das Genehmigungsverfahren wird voraussichtlich zwei Jahre beanspruchen.
Hintergrund
Der Elbe-Seitenkanal ist eine der wichtigsten Verbindungen zwischen dem Mittellandkanal und dem Hamburger Hafen und daher als Hinterlandanbindung des Seehafens eine „Schlagader“ der norddeutschen Verkehrsinfrastruktur. Der große Vorteil des Elbe-Seitenkanals gegenüber der Elbe liegt in der regulierten Wasserspiegelhöhe. Selbst in trockenen Wetterperioden mit niedrigem Elbe-Wasserstand, wird für die Schifffahrt eine Wassertiefe von 2,80 Meter vorgehalten. Gleichzeitig verkürzt der Kanal die Wegstrecke für die Binnenschifffahrt deutlich und spart damit wertvolle Ressourcen ein.
Das bestehende Schiffshebewerk wurde Ende 1975 in Betrieb genommen und damals für das sogenannte Europaschiff (Länge: 85 Meter, Breite: 9,50 Meter, Abladetiefe: 2,50 Meter) bemessen. Der Kanal ist grundsätzlich für die aktuell gängige Schiffsklasse „Großmotorgüterschiff“ (GMS) mit 110 Metern Länge sowie für Schubverbände von bis zu 185 Metern Länge zugelassen, jedoch können nur Schiffseinheiten bis zu einer Länge von 100 Metern das Schiffshebewerk passieren.
Weitere Informationen zum Vorhaben und zum Wasserstraßen-Neubauamt Hannover als Träger des Vorhabens: www.wna-hannover.wsv.de.