Der Gesetzentwurf zum Moselvertrag musste – als erster des Verkehrsministeriums in der neuen Legislaturperiode – am 20. Mai erneut in den Bundestag eingebracht werden. Damit sei laut Moselkommission zwar absehbar, dass die Abgabenbefreiung nicht wie vorgesehen zum 1. Juli 2025 umgesetzt werde. Es sollte jedoch gelingen, dass die Abgabenbefreiung nur mit geringfügiger Verzögerung und noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Der genaue Zeitpunkt, an dem die Abgabenbefreiung in Kraft tritt, werde rechtzeitig bekanntgegeben.
Moselschifffahrt: Abgabenbefreiung verzögert sich

Mit der Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 verständigten sich die Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg unter anderem darauf, die Moselschifffahrt zum 1. Juli 2025 von den Schifffahrtsabgaben zu befreien. Frankreich und Luxemburg schlossen die dazu erforderlichen nationalen Schritte bereits ab. In Deutschland konnte das Gesetzgebungsverfahren infolge des vorzeitigen Endes der alten Regierungskoalition jedoch noch nicht umgesetzt werden.