„Deutschland kann schneller“: Schnieders Plan für Infrastruktur

26.02.2026 13:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Patrick Schnieder
Bundesverkehrsminister Schnieder arbeitet an schnelleren Genehmigungen für Projekte an Straße, Schiene und Wasserstraße: Das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz solle zentrale Vorhaben priorisieren
© Foto: BMV

Mit dem Infrastruktur‑Zukunftsgesetz will die Bundesregierung zentrale Verkehrsprojekte stärker priorisieren und Genehmigungen beschleunigen. Umweltverbände warnen vor Risiken für Beteiligung und Naturschutz.

Die Modernisierung der deutschen Verkehrswege – von Brücken über Bahntrassen bis zu Bundeswasserstraßen – kommt seit Jahren nur schleppend voran. Mit dem neuen Infrastruktur‑Zukunftsgesetz will die Bundesregierung nun deutliche Beschleunigungen erzielen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) erklärte im Bundestag: „Deutschland kann schneller“, wie die dpa vermeldete. Mit dem Reformpaket solle der Weg frei werden, „Deutschland wird schneller werden“. Schnieder habe das Vorhaben als „Gamechanger“ bezeichnet.

Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat bereits ein milliardenschweres Sondervermögen zur Modernisierung der Infrastruktur gebilligt. Ziel ist es, zentrale Verkehrsprojekte effizienter umzusetzen. Schnieder betonte: „Damit die Bagger auch wirklich schnell rollen können, müssen wir dringend noch einen weiteren Schritt gehen.“

Planungsbeschleunigung durch digitale Verfahren und klare Prioritäten

Kern der Neuregelung ist eine deutliche Straffung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Vorgesehen ist unter anderem eine umfassendere Digitalisierung der Verfahren. Ein entscheidendes Element ist der Hebel des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“, das in bestimmten Fällen bereits gilt – etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien oder bei ausgewählten Schienen- und Autobahnprojekten.

Künftig sollen weitere bedeutende Vorhaben aus den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße gesetzlich als Projekte von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft werden. Dadurch sollen sie bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungen ein höheres Gewicht erhalten, was Genehmigungen beschleunigen soll.

Kontroverse um Umweltstandards und Beteiligungsverfahren

Der Bundesverkehrsminister unterstrich, dass die Reform nicht zu Lasten ökologischer Standards gehen solle. Schnieder erklärte, Schutzregelungen des Umweltrechts würden nicht aufgeweicht. Es gehe um eine ausgewogene Abwägung zwischen Umweltbelangen und Infrastrukturentwicklung.

Während Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, den Gesetzentwurf begrüßten, kommt jedoch Kritik aus Umweltverbänden und Teilen der Opposition. Sie befürchten Einschränkungen bei Klagerechten und Beteiligungsverfahren. Der Linken-Abgeordnete Jorrit Bosch warnte, die Reform gehe zulasten von Umwelt- und Naturschutz. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) kritisierte im Bundestag: „Dieser Gesetzentwurf setzt einseitig auf Tempo vor Sorgfalt und setzt demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel.“ Zudem fehle eine klare Schwerpunktsetzung: „Wer alles beschleunigt, beschleunigt am Ende nichts.“

Weiterer parlamentarischer Verlauf

Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Neben dem Bundestag muss schließlich auch der Bundesrat zustimmen, bevor das Infrastruktur‑Zukunftsgesetz in Kraft treten kann. Für die Verkehrssektoren Straße, Schiene und Wasserstraße wäre die Reform ein weiterer Schritt, um langwierige Planungsverfahren zu verkürzen und zentrale Projekte der Verkehrsinfrastruktur zügiger umzusetzen.

Zuvor forderte das Deutsche Verkehrsforum bereits, die neuen Regelungen zügig zu verabschieden und um fehlende Stichtagsregelungen zu ergänzen.


Zitat Schnieder:

„Leistungsfähige Verkehrswege sind die Voraussetzung dafür, dass Menschen zuverlässig ans Ziel kommen, Unternehmen investieren und Arbeitsplätze entstehen. Ob wir wirtschaftlich erfolgreich sind und im internationalen Wettbewerb bestehen, hängt entscheidend von einem starken Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz ab. Und auch unsere Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit bedeutet, dass Infrastruktur so leistungsfähig sein muss, dass Personal und Material im Bedarfsfall schnell und verlässlich verlegt werden können.

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Projekte schneller geplant und genehmigt werden. Wir priorisieren, digitalisieren – und reduzieren bürokratische Hürden. Dabei ist klar: Die Schutzstandards des Umweltrechts bleiben unangetastet. Wir sorgen für eine verantwortungsvolle Balance zwischen Umwelt und Infrastruktur.

So legen wir jetzt das Fundament für ein starkes Comeback unserer Infrastruktur – für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, für Sicherheit und für eine hohe Lebensqualität in unserem Land.“



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