Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für den Einzelwagenverkehr im Schienengüterverkehr bereit. Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesfinanzministerium haben die bestehende Förderrichtlinie um bis zu 84 Millionen Euro aufgestockt. Damit können im Jahr 2026 insgesamt bis zu 384 Millionen Euro für die Unterstützung des Einzelwagenverkehrs zur Verfügung stehen.
Die zusätzlichen Mittel sollen Eisenbahnverkehrsunternehmen entlasten und den Transport einzelner Güterwagen auf der Schiene wirtschaftlich absichern.
Wichtiger Baustein für die Industrie
Der Einzelwagenverkehr gilt als zentraler Bestandteil des deutschen Schienengüterverkehrs. Anders als bei Ganzzügen werden einzelne Wagen verschiedener Kunden gesammelt, rangiert und zu neuen Zugverbänden zusammengestellt.
Dadurch können auch Unternehmen mit geringeren Transportmengen an das Schienennetz angebunden werden. Besonders für Branchen wie die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie ist dieses System von großer Bedeutung.
Förderung soll Verkehrsverlagerung unterstützen
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll die Aufstockung dazu beitragen, zusätzliche Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern und bestehende Verkehre langfristig zu sichern.
Die Förderung steht Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl auf dem bundeseigenen als auch auf dem nicht bundeseigenen Schienennetz offen und ist wettbewerbsorientiert ausgestaltet.
Hoher Aufwand im Betrieb
Der Einzelwagenverkehr gilt als besonders aufwendig und kostenintensiv, da einzelne Waggons in Rangierbahnhöfen zusammengestellt und verteilt werden müssen. Gleichzeitig erfüllt er wichtige Netzwerkfunktionen und erschließt zahlreiche Standorte abseits großer Güterverkehrskorridore.
Nach Angaben des Ministeriums werden bundesweit mehr als 2.000 Güterverkehrsstellen über den Einzelwagenverkehr bedient.