Mit dem neuen Wassergesetz verfolgt Rheinland-Pfalz eine bessere Vorbereitung auf Hochwasser- und Starkregenereignisse – eine direkte Reaktion auf die Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren, wie die dpa vermeldet. Klimawandelfolgen, verkürzte Verfahren und Bürokratieabbau würden ebenso im Gesetz bedacht werden; die Novelle soll am Donnerstag in den Landtag eingebracht werden.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung eines fünf Meter breiten Randstreifens entlang aller Gewässer. In diesem Bereich dürfen künftig keine Gegenstände gelagert oder bauliche Maßnahmen vorgenommen werden – auch nicht vorübergehend und auch keine Container. „Alles, was schon rechtmäßig besteht, darf bestehen bleiben, aber es darf nichts Neues dazu kommen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das diese Regelung auch innerhalb von Ortslagen umsetzt. Ziel sei es, Verklausungen zu verhindern, wie sie bei der Ahrflut durch gestautes Treibgut entstanden sind.
Die Randstreifen sollen zudem die Wasserqualität verbessern, da weniger Schadstoffe und Pestizide ins Gewässer gelangen. Damit kommt das Land seiner Verpflichtung nach, die Gewässer in einen besseren ökologischen Zustand zu versetzen.
Überschwemmungsgebiete werden künftig direkt gesetzlich ausgewiesen, ohne langwierige Verordnungsverfahren. Dies betrifft Flächen, die statistisch alle hundert Jahre von Hochwasser betroffen sind. Ab 2026 sollen Bürger über die Plattform „HydroZwilling“ die Hochwassergefahr für ihre Adresse abrufen können.