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Neues Wassergesetz in Rheinland-Pfalz

08.09.2025 13:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hochwasser 2021: In der Eifel haben heftige Regenfälle und Dauerregen für Überschwemmungen und Überflutungen gesorgt. Im Ahrtal trat der Fluss vielerorts über die Ufer und überschwemmte nicht nur Keller sondern ganze Ortschaften. Im Bild der Ort Dernau (L
Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal: Randstreifen an Gewässern sollen Verklausungen verhindern und die Wasserqualität verbessern – ein zentrales Element des neuen Wassergesetzes in Rheinland-Pfalz
© Foto: Christoph Hardt/Geisler-Fotopres/picture alliance

Das neue Wassergesetz in Rheinland-Pfalz setzt auf präventiven Hochwasserschutz, gesetzlich ausgewiesene Überschwemmungsgebiete und digitale Frühwarnsysteme - ein Schritt zur besseren Klimaanpassung.

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Mit dem neuen Wassergesetz verfolgt Rheinland-Pfalz eine bessere Vorbereitung auf Hochwasser- und Starkregenereignisse – eine direkte Reaktion auf die Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren, wie die dpa vermeldet. Klimawandelfolgen, verkürzte Verfahren und Bürokratieabbau würden ebenso im Gesetz bedacht werden; die Novelle soll am Donnerstag in den Landtag eingebracht werden.

Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung eines fünf Meter breiten Randstreifens entlang aller Gewässer. In diesem Bereich dürfen künftig keine Gegenstände gelagert oder bauliche Maßnahmen vorgenommen werden – auch nicht vorübergehend und auch keine Container. „Alles, was schon rechtmäßig besteht, darf bestehen bleiben, aber es darf nichts Neues dazu kommen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das diese Regelung auch innerhalb von Ortslagen umsetzt. Ziel sei es, Verklausungen zu verhindern, wie sie bei der Ahrflut durch gestautes Treibgut entstanden sind. 

Die Randstreifen sollen zudem die Wasserqualität verbessern, da weniger Schadstoffe und Pestizide ins Gewässer gelangen. Damit kommt das Land seiner Verpflichtung nach, die Gewässer in einen besseren ökologischen Zustand zu versetzen.

Überschwemmungsgebiete werden künftig direkt gesetzlich ausgewiesen, ohne langwierige Verordnungsverfahren. Dies betrifft Flächen, die statistisch alle hundert Jahre von Hochwasser betroffen sind. Ab 2026 sollen Bürger über die Plattform „HydroZwilling“ die Hochwassergefahr für ihre Adresse abrufen können.

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