Binnenschifffahrt bleibt von THG-Quote ausgeschlossen

11.05.2026 08:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bunkerschiff Hoyer Marine
Für Bunkerbetriebe, wie hier der Station von Hoyer Marine, hätte ein Einbezug der Branche in die THG-Quote einen immensen bürokratischen Aufwand bedeutet.
© Foto: Hoyer Marine

Der Dieselkraftstoff in der Binnenschifffahrt unterliegt auch zukünftig nicht dem THG-Quotenhandel. Damit bleiben der Branche Mehrkosten bei zurzeit ohnehin enorm hohen Treibstoffkosten erspart.

Der von der Binnenschifffahrt verwendete Dieseltreibstoff unterliegt auch weiterhin nicht der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 in seinem Beschluss zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote entschieden, das der Bundestag im April 2026 zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtline verabschiedet hatte. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hat sich in Berlin vehement dafür eingesetzt, die Güter- und Fahrgastschifffahrt aus diesem Quotensystem auszuklammern.

Der Verband schreibt dazu in einer Pressemitteilung: Selbstverständlich kenne auch die Schifffahrtsbranche an, dass die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise gesenkt werden sollte. Die Binnenschifffahrt mit ihren ohnehin geringen CO2-Emissionen sei jedoch nicht der Adressat der europäischen RED-III-Richtline. Solange es keine marktreife und flächendeckende Alternative zum Dieselkraftstoff für langlaufende Verkehre in der Binnenschifffahrt gebe, auf die das Gewerbe ausweichen könne, habe die THG-Quote keine klimaschützende Lenkungswirkung, sondern führe allein zu einer Verteuerung des besonders umweltschonenden Güterverkehrs auf dem Wasser.

Kein Mehrwert für das Klima

„Eine schlichte Verteuerung ohne Nutzen fürs Klima macht keinen Sinn und hätte vor dem Hintergrund der aktuell explodierenden Treibstoffkosten fatale Auswirkungen. Wir sind Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder daher sehr dankbar, dass er sich innerhalb der Bundesregierung dafür eingesetzt hat, die Binnenschifffahrt aus der THG-Quotenregelung auszuklammern“, kommentiert Jens Schwanen, Geschäftsführer des BDB, die Entscheidung und ergänzt: „Hierfür sprechen nicht nur rechtliche Gründe, sondern auch die Besonderheiten in der Binnenschifffahrt, für die es bis heute keine serienreife und europaweit verfügbare Alternative zum Dieselkraftstoff gibt.“

Bunkerbetriebe vor bürokratischer Mehrbelastung geschützt

Die Einbeziehung in den Quotenhandel hätte nicht nur die Binnenschifffahrtsbranche, sondern auch die Bunkerbetriebe in massive Schwierigkeiten gebracht. Erste Absichten des Gesetzgebers gingen in die Richtung, jeden einzelnen Bunkerbetrieb als Inverkehrbringer des Treibstoffs zu betrachten und damit für die Einhaltung der THG-Quote verantwortlich zu stellen. Diese bürokratische Mehrbelastung hätte lau BDB das Aus für die meisten Bunkerbetriebe in Deutschland bedeutet.

In Deutschland werden pro Jahr rund 190 Millionen Liter Kraftstoff an die Binnenschifffahrt verkauft. In den Niederlanden sind es rund 900 Millionen Liter pro Jahr.

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