Am Mittwoch, 1. Juli, sind laut Bundesverkehrsministerium (BMV) zwei Vorhaben in Kraft getreten, die einen Beitrag zum Bürokratierückbau und besserer Rechtsetzung in der Schifffahrt leisten sollen. Bei den Vorhaben handelt es sich um
- das Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften und
- eine neue Schiffsausrüstungsverordnung
Ziel dieser Vorhaben sei es, das „maritime Recht zu modernisieren, bürokratische Hürden abzubauen und bestehende Regelungen praxisgerechter auszugestalten“. Mit dem Gesetz werde eine bislang bestehende Regelungslücke geschlossen, so das BMV: Künftig dürfen auch Schiffe, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland gehören, die Bundesflagge führen. Damit habe man die Voraussetzungen für die Registrierung deutscher Schiffe vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut.
Rechtssicherheit für Arbeitsschiffe
Darüber hinaus schaffe das Gesetz mehr Rechtssicherheit für Arbeitsschiffe. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass neben Handelsschiffen auch Arbeitsschiffe in das Internationale Seeschifffahrtsregister eingetragen werden können. Dies betrifft laut BMV insbesondere Spezialschiffe, die zum Bau, Betrieb und zur Versorgung von Offshore-Windparks eingesetzt werden. Diese Schiffe hätten im Zuge der Energiewende erheblich an Bedeutung gewonnen. Die gesetzliche Klarstellung soll die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz unter deutscher Flagge verbessern und Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen schaffen.
Schiffsregisterrecht wird modernisiert
Modernisiert wird zudem das Schiffsregisterrecht. Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, die bei den Amtsgerichten geführten Schiffsregister online zugänglich zu machen. Dadurch sollen Transparenz und Effizienz im Rechtsverkehr mit Schiffen weiter verbessert werden. Ein weiterer Baustein zur Modernisierung des Schifffahrtsrechts ist die Neufassung der Schiffausrüstungsverordnung. Damit werde der nationale Rechtsrahmen für zulassungspflichtige Schiffsausrüstung anwenderfreundlicher, sowohl für die Bürger als auch für die zuständigen Behörden.
Reduzierung der Befahrungsabgaben wird verlängert
Ebenfalls zum 1. Juli 2026 tritt laut BMV eine Änderung für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) in Kraft: Die zum 30. Juni auslaufende Reduzierung der Befahrungsabgaben für den NOK wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, da die notwendigen Sanierungsarbeiten noch andauern. Die damit verbundenen längeren Durchfahrtzeiten sind mit höheren Kosten für die Schifffahrt verbunden. Diese sollen nicht der Schifffahrt aufgebürdet werden. Es sei trotz der angespannten Haushaltslage gelungen, „die Reduzierung der Befahrungsabgaben auf dem NOK beizubehalten und die Finanzierung dieser Maßnahme bis zum 30. Dezember 2030 zu sichern“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).