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Carolabrücke in Dresden: Alle Brückenzüge müssen abgerissen werden

16.12.2024 08:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
Die eingestürzte Carolabrücke in der Dämmerung in Dresden vor der Staatskanzlei
Mitte September 2024 stürzten Teile der Carolabrücke ein.
© Foto: Robert Michael/picture alliance

Laut eines Zwischenberichts zum Brückeneinsturz sind die Schäden an der Carolabrücke in Dresden so massiv, dass eine Wiederinbetriebnahme der noch stehenden Brückenzüge A und B nicht möglich ist.

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Am 11. September 2024 ist das Hauptfeld des westlichen Überbaus C der Carolabrücke mit Straßenbahngleisen sowie einem gemeinsamen Geh- und Radweg eingestürzt. Der in der Elbe liegende Teil des Brückenzuges C soll laut verantwortlichem Straßen- und Tiefbauamt bis Ende 2024 aus der Elbe entfernt werden. Bis Ende Januar 2025 soll der Stadt Dresden ein Gutachten zur Eigentragfähigkeit der Brückenzüge A und B vorliegen. Erst dann kann seitens der Stadt Dresden eine Entscheidung zur zeitlich beschränkten Freigabe der Durchfahrt unter der Carolabrücke getroffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Elbe. Im Anschluss an diese Entscheidung sind Peil- und Baggerarbeiten unter und oberhalb der Carolabrücke möglich.

Nach aktuellen Informationen der Stadt Dresden: „hat ein unabhängiger Gutachter am Mittwoch, 11. Dezember 2024 einen Zwischenbericht zum Brückeneinsturz vorgestellt. Daraus geht hervor, dass die Ursachen für die Schäden an allen Brückenzügen in der Bauzeit liegen. Sie sind so massiv, dass eine Wiederinbetriebnahme der noch stehenden Brückenzüge A und B nicht möglich ist. Das bedeutet: Alle Brückenzüge müssen abgerissen werden.“

Das WSA Elbe ist in enger Abstimmung mit dem Straßen- und Tiefbauamt der Stadt Dresden, um die Auswirkungen des Abrisses der Brückenzüge A und B auf die Bundeswasserstraße Elbe so gering wie möglich zu halten. Eine Abbruchlösung wird derzeit erarbeitet. Zum zeitlichen Ablauf können aktuell keine Angaben gemacht werden.

Strömungsverhältnisse wieder einstellen

Aufgrund der geänderten Abflussverhältnisse unterhalb der Carolabrücke fanden in den vergangenen Wochen umfangreiche Baggerungen von Anlandungen statt. Trotzdem bedingen die vorherrschenden Strömungsverhältnisse den Erlass der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 7 – Befahrung der rechten Durchfahrtsöffnung der Augustusbrücke für Talfahrer (Einzelheiten finden Sie hier: Link).

Temporär wurden an der Augustusbrücke die Schifffahrtszeichen durch Industriekletterer mit Planen verdeckt. Nach Rückbau der in der Bundeswasserstraße Elbe liegenden Brückenteile des Zuges C werden sich die früheren Strömungsverhältnisse wieder einstellen. So kann nach eventuell erforderlichen Baggerungen die Brückenjoche wie vormals durch die Berg- und Talfahrer genutzt werden.

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