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Eingestürzte Carolabrücke wieder ohne Genehmigung passierbar

18.02.2025 09:05 Uhr
Gütermotorschiff „Dick“ und dem Schubleichter „Dick 1“ von Gruber Logistics
Der Koppelverband mit dem Gütermotorschiff „Dick“ und dem Schubleichter „Dick 1“ passierte die Carolabrücke am Tag der Wiedereröffnung am 3. Februar 2025 als erster Binnenschifffahrtransport.
© Foto: Gruber Logistics

Seit heute ist der Elbabschnitt durch Dresden wieder ohne Genehmigung für die gewerbliche Binnenschifffahrt nutzbar, wobei der Verkehr vorerst in einem zeitlich geregelten Einbahnstraßensystem abgewickelt wird.

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Seit heute können Logistiker den Elbabschnitt durch das Dresdner Stadtgebiet auch ohne vorab eingeholte Genehmigung wieder für die gewerbliche Binnenschifffahrt frei nutzen. Allerdings muss der Verkehr in der Anfangszeit an der Engstelle in der sächsischen Landeshauptstadt im sogenannten zeitlichen Einbahnstraßenverkehr flussauf- und flussabwärts abgewickelt werden. Eine Durchfahrt für den Wirtschaftsschiffsverkehr ist damit von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr flussaufwärts und von 13 bis 15 Uhr flussabwärts möglich.   

Seit dem 3. Februar 2025 waren einzelne dringliche Durchfahrten erlaubt. Das Logistikunternehmen Gruber Logistics hatte dabei erstmals nach dem Teileinsturz einen Transport über die zuvor gesperrte Teilstrecke der wichtigen Binnenwasserstraße organisiert. Ein Koppelverband aus Gütermotorschiff und Schubleichter hatte neben Düngemitteln einen 221 Tonnen schweren Kraftwerksgenerator, der sich auf dem Weg aus der Tschechischen Republik nach Belgien befindet, an der Einsturzstellte vorbei befördert. 

Am 11. September 2024 um kurz nach 3 Uhr war ein circa 100 Meter langes Teilstück des sogenannten Brückenzugs C der Carolabrücke eingestürzt, woraufhin die Strecke für Binnenschiffe gesperrt wurde. 

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#Carolabrücke

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