Seit dem 23. September 2025 gilt auf der Tideelbe eine um bis zu einen halben Meter angehobene nautisch nutzbare Solltiefe. Die Schifffahrt kann die neuen Tiefgänge nun bei der jeweiligen Reiseplanung und Schiffsdisposition berücksichtigen. Das meldet die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Vorteile der neuen Tiefgänge:
- Erhöhung des zulässigen Tiefgangs um 40 cm für einkommende tideabhängig und für alle tideunabhängig fahrenden Containerschiffe
- Erhöhung des zulässigen Tiefgangs um 50 cm für ausgehende tideabhängig fahrende Containerschiffe
- Zuwachs an nautisch nutzbarer Tiefe von 30 cm bis zu 50 cm, abhängig von Schiffsklasse und Fahrtrichtung für Großschiffe anderer Typen (z. B. Massengutschiffe mit > 330 m Länge oder > 45 m Breite)
Die aktuellen Verbesserungen sind in einem neuen Tidefahrplan zu finden.
Anpassung der Fahrrinnen in Stufen
Nach dem Abschluss der Baggerarbeiten Anfang 2021 wurde am 3. Mai 2021 die erste Stufe der nutzbaren Tiefen freigegeben. Im Vergleich zur Situation vor der Fahrrinnenanpassung wurde damit eine Verbesserung der Tiefgänge von 20 cm bis 90 cm erreicht. Am 24. Januar 2022 wurden die nutzbaren Tiefen um weitere 90 cm verbessert. Damit war – nach der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung – die volle Freigabe der Tiefgänge erreicht. Ab dem 1. Dez. 2022 waren die nutzbaren Tiefen dann unter anderem aufgrund der Anpassungen des Systems und der Sturmfluten einzuschränken. Die Verbesserung war damit wieder auf das Niveau der ersten Stufe, das heißt auf 20 cm bis 90 cm zurückgeführt. Jetzt ist on top eine Verbesserung der Tiefen von bis zu 50 cm erreicht.
Nach der Freigabe der neuen Tiefgänge schließt sich eine Evaluierung an, mit dem Ziel, die planfestgestellten Höchsttiefgänge der Fahrrinnenanpassung wieder vollständig freizugeben. In die Evaluierungsphase fließen unter anderem die Einflüsse der Sturmflutsaison im Winterhalbjahr sowie ökologische Erfordernisse, insbesondere hinsichtlich der Schutzzeiten für die Finte, ein.