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BDB kritisiert: Fördermittel für Binnenschifffahrt weiter gekürzt

11.09.2025 08:38 Uhr | Lesezeit: 2 min
Modernisierung Binnenschifffahrt
Die erneute Kürzung des Förderprogramms gefährdet Investitionen in die Modernisierung und den Klimaschutz der Binnenschifffahrt.
© Foto: BDB

Die Bundesregierung kürzt das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen erneut deutlich. Der BDB warnt, dass dadurch wichtige Investitionen in klimafreundliche Antriebe und die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gefährdet sind.

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Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ wird im laufenden Jahr um zusätzliche sechs Millionen Euro gekürzt, nachdem der Regierungsentwurf bereits einen Rückgang von 50 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro vorgesehen hatte. Das wurde am 4. September nach der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags bekannt. Mit dem nun zur Verfügung stehenden Etat, der im nächsten Jahr um weitere fünf Millionen Euro auf 29 Millionen Euro reduziert werden soll, lassen sich Großprojekte wie etwa die Erneuerung von Hinterschiffen nicht mehr realisieren. Die zusätzliche Kürzung wurde im Haushaltsausschuss vorgenommen, um andere maritime Projekte wie etwa die Gründung einer Stiftung zur „Bewahrung des deutschen maritimen Erbes“ zu finanzieren. Das geht aus den Haushaltsunterlagen hervor, die dem BDB vorliegen.

„Das ist kein guter Einstieg in die neue Legislaturperiode“, sagt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). „Das von der EU-Kommission notifizierte Förderprogramm wird dringend benötigt, um die mittelständisch strukturierten Binnenschifffahrtsunternehmen bei ihrer Flottenmodernisierung und dem Umstieg auf saubere und klimafreundliche Antriebe zu unterstützen. Mit den Kürzungen wird der eingeleitete Prozess für mehr Klimaschutz zum Erliegen kommen.“

Mittelverschiebungen im maritimen Haushalt

Besondere Sorgen bereitet, dass das Flottenmodernisierungsprogramm der Binnenschifffahrt offenbar als „Steinbruch“ benutzt wurde, äußerst kurzfristig andere maritime Projekte wie etwa die Gründung einer „Stiftung zur Bewahrung des deutschen maritimen Erbes“ oder die Fortsetzung der eigentlich bereits für beendet erklärten Förderung der Traditionsschifffahrt zu finanzieren. „Der beschlossene Haushalt entfaltet zwar nur noch für drei Monate Wirkung. Es ist aber ein gefährliches Signal, wenn sich nun die Binnenschifffahrt und der maritime Sektor um die letzten Euros im regulären Bundeshaushalt balgen“, so Schwanen weiter.

Keine weiteren Veränderungen bei schifffahrtsrelevanten Regierungsentwürfen

Keine Veränderungen nahmen die Haushälter in ihrer Bereinigungssitzung an den weiteren schifffahrtsrelevanten Regierungsentwürfen vor: Die Flüsse und Kanäle sind als einzige Verkehrsinfrastrukturen auch weiterhin nicht in der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK). Sie bleiben hinter dem erforderlichen Etatansatz von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr zurück. Unverändert blieb auch die regierungsseitig vorgesehene Kürzung der Ausbildungsbeihilfe für die Binnenschifffahrt um 2,5 Millionen Euro, was zu einer Reduzierung der Anzahl der förderfähigen Ausbildungsverträge von vormals 115 Verträgen auf nur noch 50 Ausbildungsverträge führt.

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