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EU-Kommission billigt Strompreisbremse für Eisenbahnen

28.02.2023 13:28 Uhr
EU-Kommission billigt Strompreisbremse für Eisenbahnen
Eine Rheincargo-Elektrolok bei Stendell nordöstlich von Berlin.
© Foto: Roeser

Die Eisenbahnen dürfen im laufenden Jahr bei den Fahrstromkosten gemäß dem Strompreisbremse-Gesetz entlastet werden.

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Wie die EU-Kommission am Freitag mitteilte, ist die im vergangenen Dezember verabschiedete Strompreisbremse mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Das Gesetz sieht vor, den Netto-Strompreis für 90 Prozent des Fahrstromverbrauchs von Schienenbahnen – namentlich Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen – auf 13 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln, Netto-Strompreis versteht sich als der Strompreis vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen wie zum Beispiel der Stromsteuer. Die Entlastungssumme darf aber nicht 80 Prozent der krisenbedingten Energiemehrkosten gegenüber dem Jahr 2021 übersteigen. Bahnstrom-Experten schätzten die Entlastung im Dezember 2022 gegenüber SUT auf mindestens zwei Drittel gegenüber den damals am Markt verlangten Strompreisen. Inzwischen nähern sich die Strompreise aber wieder dem Vorkrisenniveau.

Grundlage für die Bemessung der 90 Prozent ist bei standardisierten Lastprofilen die Verbrauchsprognose für 2023, andernfalls der Ist-Verbrauch im Jahr 2021. Die 80 Prozent der Energiemehrkosten werden ebenfalls auf Basis des Jahres 2021 bemessen. Auf jeden Fall kann zum Ende der Abrechnungsperiode spitz abgerechnet werden, um eine Überkompensation zu verhindern. Mit der Entlastung von 90 beziehungsweise 80 Prozent werden die Schienenbahnen höher entlastet als die meisten anderen Wirtschaftszweige, wo die begünstigte Strommenge auf 70 Prozent beschränkt ist und die krisenbedingten Energiemehrkosten maximal zu 40 bis 80 Prozent kompensiert werden.

Der Verband „Die Güterbahnen“ (NEE) kritisierte, dass die Unternehmen auf den Strommehrkosten von 2022 komplett sitzenbleiben. Zugleich sei die Schiene auch in Zukunft mit dem Strompreisbremsengesetz nicht vor Krisen geschützt, denn der beihilferechtliche Rahmen ist gleich zweifach begrenzt: Auf eine Summe von 1,1 Milliarden Euro und das Jahr 2023.  Der Verband mahnte an, endlich das Versprechen wettbewerbsfähiger Strompreise für die Schiene aus dem Koalitionsvertrag einzulösen. (Matthias Roeser)

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