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BMDV startet Online-Planzulassungsportal

03.02.2023 11:31 Uhr
beteiligungsportal-screenshot-bmdv.png
© Foto: Screenshot/BMDV

Ab sofort können Bauträger von Infrastrukturprojekten ihre planungsrechtlichen Zulassungsanträge online einreichen. Das gilt für die Bundesverkehrswege sowie Offshore-Windparks.

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Anträge auf Planfeststellung und Plangenehmigung für Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege sowie Offshore-Windparks können ab sofort online unter https://beteiligung.bund.de eingereicht werden. Das teilte das Bundesverkehrsministerium (BMDV) am Mittwoch mit.

Nach Angabe auf der Website entfällt das Einreichen von Papierunterlagen aber noch nicht komplett. „Die Planunterlagen und ergänzenden Unterlagen müssen Sie neben der digitalen Übersendung auch als Papierausfertigung an die jeweilige Behörde senden. Die digitale und die Papierversion müssen identisch sein. Die nötige Anzahl an Papierausfertigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen behördlichen Leitfäden oder stimmen diese mit der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ab.“

Mit dem neuen Portal können die zuständigen Behörden unmittelbar auf die digitalen Dokumente zugreifen und diese auch digital bearbeiten. Das neue Verwaltungsportal wurde unter Gesamtprojektleitung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), dem Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) entwickelt. In dem neuen Portal können Planungsanträge sowie Ergänzungen schneller und rechtssicher bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden.

Das Portal soll in verschiedenen Ausbaustufen weiterentwickelt werden. In der nächsten Stufe wird die Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Einwendungen dann online abgeben. Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen ebenfalls online einreichen. Anschließend wird ein digitales Einwendungsmanagement eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.

Infrastrukturvorhaben in der Zuständigkeit von Ländern oder Kommunen können nicht über das Portal abgewickelt werden. (roe)

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