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Bund zieht bei Alkohol auf dem Wasser die Daumenschrauben an

09.02.2023 18:36 Uhr
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Der SPD-Schifffahrtsexperte Mathias Stein: "Wir erhöhen die Sicherheit auf unseren Wasserstraßen."
© Foto: Screenshot roe

Auch Binnenschiffer können künftig bei Verdacht unzulässigen Alkoholkonsums ohne Richtervorbehalt zu einer Blutprobe herangezogen werden.

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Eine entsprechende Gesetzesänderung hat am Donnerstagnachmittag der Bundestag beschlossen. Binnenschiffer werden damit Fahrzeugführern im Straßenverkehr gleichgestellt. Dafür werden das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWigG) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz entsprechend ergänzt.  Damit werden der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen – lies: Wasserschutzpolizei – eine eigenständige, gleichrangige Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut eingeräumt. „Mit dieser Anpassung im OWiG kann die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeit der Wasserschutzpolizei auf den Flüssen und Seen maßgeblich erhöht werden“, heißt es in der Begründung. Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur Fahrzeugführer, sondern auch Personal im Brücken-, Decks- und Maschinendienst.

Das Gesetz schafft ferner die Grundlage dafür, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Länder zu beauftragen, Befähigungsprüfungen von Besatzungsmitgliedern zu übernehmen. Hier denkt der Bund laut Begründungsteil offenbar an die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Hingegen wird die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) ins Spiel gebracht, wenn es darum geht, Lehrgänge für Besatzungsmitglieder oder sonstige Personen an Bord zuzulassen. Als Beispiel werden Kurse für Atemschutzträger sowie Sachverständige für LNG-Handling und die Fahrgastschifffahrt. Die BG Verkehr soll auch Lehrkräfte für diese Lehrgänge schulen – konkret genannt wird die grundlegende Sicherheitsausbildung. Eine entsprechende Verordnung, die die konkrete Umsetzung regelt, ist bereits in Vorbereitung.

Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung (WSV) auch ein zentrales Register der Binnen-Sportbootführerscheine geführt werden soll. Die Sportschifffahrtsverbände, die bisher exklusiv mit der Aufgabe beliehen waren, Sportbootführerscheine auszustellen, bleiben dafür zuständig, müssen aber die Daten für das Register bei der WSV erheben und sie aktuell halten. (Matthias Roeser)


"Das war eine interessante Rede, bedauerlicherweise nicht zum Thema."

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki zum CDU-Abgeordneten Christoph Ploß, nachdem dieser in seiner Rede auschließlich die Infrastrukturpolitik der Ampel-Koalition kritisiert und mehr Autobahnbau gefordert hatte.


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